Derzeit gibt es die
Diskussion, ob bei einem Gebietserweiterungsantrag relevante Links gepostet werden müssen oder nicht.
Man kann es so sehen:
Der Antragssteller muss die entsprechenden Nachweise posten und nicht nur einen Link zu irgendwelchen Nachrichten, denn er will ja was von den Vetostaaten, nämlich dass diese einen Überblick über die Aktivität/Ausgestaltung haben und deshalb kein Veto einlegen, wenn es nichts zu meckern gibt.
Auf der anderen Seite kann man auch argumentieren, dass der Antragssteller keine Gründe gegen ein Veto angeben muss, sondern sich die Vetostaaten die Informationen für ein Veto selber holen müssen.
Es gibt hier keine eindeutige Regelung in der OIK, so dass eigentlich zu empfehlen ist, relevante Links in den Antrag zu packen.
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