Freistaat Fuchsen

Beamtengesetz [BG]

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I Allgemeines
(1) Ein besonderer Schutz gilt allen Staatsbeamten des Freistaates Fuchsen.
(2) Alle Beamten haben im Interesse des Freistaates Fuchsen zu dienen. Ein Vertrauensbruch wird mit einer Entlassung bestraft.
(3) Beamte werden nach Leistung bezahlt.

II Einsatzbereiche
(1) Beamte können in den unterschiedlichsten Bereichen von Wirtschaft und Politik eingesetzt werden.
(2) Beamte können von Obrigkeiten versetzt und entlassen werden.

III Steuern & Abgaben
(1) Beamte werden steuerlich begünstigt.
(2) Beamte müssen nicht zusätzlich in die staatliche Altersvorsorge einzahlen.
(3) 3.1 und 3.2 sind für die besondere gesellschaftliche Stellung wichtig.