Freistaat Fuchsen

Straßenverkehrsordnung [StVO]

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I. Grundlegendes

§1 [Rücksichtnahmegebot]
(1)Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2)Man muss sich so verhalten, dass niemand behindert, gefährdet oder belästigt wird.

§2 [Rechtsverkehr]
(1)Es wird auf der rechten Fahrbahn gefahren. Der Seitenstreifen zählt nicht dazu.

§3.1 Tempolimit PKW
(1)Es gibt kein Tempolimit auf Autobahnen. Es kann aber lokale Tempolimits geben.
(2)In geschlossenen Ortschaften darf man maximal 50km/h fahren.
(3)Bei Gefahr, nachts oder bei schlechten Wetterbedingungen muss die Geschwindigkeit angepasst werden.
(4)Niemand darf unnötig langsam fahren.

§3.2 Tempolimit LKW, Bus
(1)LKW und Busse dürfen auf Autobahnen maximal 100 fahren.
(2)In geschlossenen Ortschaften dürfen LKW und Busse maximal 50km/h fahren.
(3)Bei Gefahr, nachts oder bei schlechten Wetterbedingungen muss die Geschwindigkeit angepasst werden.
(4)Niemand darf unnötig langsam fahren.

§4 [Abstand]
(1)Der Abstand zweier Fahrzeuge muss groß genug sein, um beim Abbremsen keinen Auffahrunfall zu machen.

§5 [Überholvorgang]
(1)Überholt wird auf der Autobahn links, in Ortschaften links und rechts.
(2)Bei Überholverbot darf nicht überholt werden.
(3)Bei unklarer Verkehrslage darf nicht überholt werden.

§6 [Vorfahrt]
(1)Es hat derjenige Vorfahrt, der auf der Hauptstraße ist.
(2)Wenn keine Verkehrszeichen da stehen, gilt rechts vor links.