Staatsgerichtshof
Der Staatsgerichtshof ist Teil der rechtsprechenden Gewalt, seine Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Zugleich ist er aber auch Verfassungsorgan, das gleichberechtigt neben Landtag und Landesregierung steht. Ausdruck dieser Gleichberechtigung ist unter anderem, dass seine Entscheidungen alle anderen Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte binden und in bestimmten Fällen Gesetzeskraft erlangen.Gemäß Art. 15 der fuchsischen Landesverfassung wird der oberste Richter des Staatsgerichtshofes direkt durch das Volk für vier Monate gewählt. In seiner Befugnis liegt die volle Ausübung der richterlichen Gewalt, der Rechtsprechung im Freistaat.
Ämter
Oberster Richter: | Walter Müller |
Oberster Staatsanwalt: | Dr. Wolfgang Hermes |