Abstimmungsgesetz [AbG]
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle Abstimmungen des Landtags des Freistaats Fuchsen.
§ 2 Stimmrecht
(1) Jeder Abgeordnete des Landtags hat eine Stimme. Abstimmungsberechtigt ist nur, wer zur Zeit der Eröffnung der Abstimmung Abgeordneter ist.
(2) Landtagsabgeordnete, deren wirtschaftliche oder andere besonderen persönlichen Interessen durch den Abstimmungsgegenstand betroffen sind (Befangenheit), dürfen nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die Befangenheit wird auf Antrag durch den Vorsitzenden, ist dieser betroffen durch seinen Vertreter festgestellt. Eine bereits abgegebene Stimme im Abstimmungsthread wird mit der Feststellung der Befangenheit ungültig.
(3) Bei der Stimmabgabe ist er nur seinem freien Gewissen und dem Wohl des Freistaats Fuchsen verpflichtet.
§3 Abstimmungszeitraum
(1) Abstimmungszeitraum: vollständige 7 Tage. Das Ende der Abstimmung ist deutlich im Post zu schreiben.
(2) Die Abstimmung kann, wenn eine absolute Mehrheit erreicht ist oder alle Abgeordneten abgestimmt haben vorzeitig beendet werden.
§ 4 Änderung des Abstimmungszeitraums
In Ausnahmefällen kann der Abstimmungszeitraum verkürzt oder verlängert werden. Hierüber entscheidet der Vorsitzende.
§ 5 Ort der Abstimmung
Die Abstimmungen finden in einem vom Verhandlungsbereich des Landtags abgetrennten Raum (Unterforum) statt. In diesem Raum werden die Namen der Stimmberechtigten Landtagsabgeordneten für jedermann sichtbar angeschlagen. Alle aktuellen Abstimmungen werden mit der höchsten Stufe 'Ankündigung' versehen.
§ 6 Form der Abstimmung
(1) Die Abstimmung erfolgt öffentlich. Eine nicht-öffentliche Abstimmung ist nur zulässig, wenn die Sicherheit des Freistaats Fuchsen oder ähnlich wichtige Gründe dies erfordern oder die Mehrheit der Abgeordneten dies verlangt. Die Beratung über die Öffentlichkeit oder Nicht-Öffentlichkeit einer Abstimmung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
(2) In der Abstimmung ist mit ?Ja?, ?Nein? oder ?Enthaltung? zu stimmen. Andere oder editierte Posts sind ungültig und werden beim Ergebnis nicht berücksichtigt.